rettungsdienst-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

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Rettungs-Dienst

Ihr Ansprechpartner

Herr
Alexander Faith

Tel: (0821) 26 0 76 - 76

Hans-Böller-Str. 4
86316 Friedberg

Nutzen Sie unser Kontaktformular hier, um mit ihrem Ansprechpartner in Verbindung zu treten.

Unsere Rettungswachen

  • Aichach

    Personal:

    15 Hauptamtliche Mitarbeiter (Rettungssanitäter / Rettungsassistenten und Notfallsanitäter)

    4 Mitarbeiter im Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

    ca. 25 ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungsdienst (Rettungssanitäter / Rettungsassistenten und Notfallsanitäter)

    Fahrzeuge - Einsatzbereitschaft:         

    1 Rettungswagen 24h
    1 Notartzeinsatzfahrzeug 24h
    1 Krankentransportwagen Mo-Fr. 8h
    1 Krankenwagen Ersatzfahrzeug
    1 Rettungswagen UG-Rett (Hintergrunddienst)
    1 ELW für den ELRD Dienst
    1 Behindertentransportwagen (BTW)

    Leitstellenbereich:

    Integrierte Leitselle Augsburg, diese wird durch die Berufsfeuerwehr Augsburg betrieben.

    Einsatzgebiet: ca. 10-15 Kilometer Einsatzradius um Aichach. Bei Bedarf werden unsere Fahrzeuge landkreisübergreifend eingesetzt. Denn es gilt der Grundsatz: Es kommt immer das nächstgelegene Rettungsdienstfahrzeug zum Zuge. Aus diesem Grund sind die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes mit GPS Ortung ausgestattet.

    Adresse: Martinstr. 5a, 86551 Aichach, 08251 / 8856-17

    Ansprechpartner

    Wachleiter

    Philipp Rebert
    Tel.: 08251/ 88 56 -20

  • Pöttmes

    Personal

    11 Hauptamtliche Mitarbeiter (Rettungssanitäter / Rettungsassistenten und Notfallsanitäter)

    ca. 10 ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungsdienst (Rettungssanitäter / Rettungsassistenten und Notfallsanitäter)

    Fahrzeuge - Einsatzbereitschaft

    1 Rettungswagen 24h
    1 Notfallkrankenwagen Typ B
    1 GW-San 50
    1 Mannschaftstransportwagen (MTW)

    Integrierte Leitselle Augsburg, diese wird durch die Berufsfeuerwehr Augsburg betrieben.

    Einsatzgebiet: ca. 10-15 Kilometer Einsatzradius um Pöttmes. Bei Bedarf werden unsere Fahrzeuge landkreisübergreifend eingesetzt. Denn es gilt der Grundsatz: Es kommt immer das nächstgelegene Rettungsdienstfahrzeug zum Zuge. Aus diesem Grund sind die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes mit GPS Ortung ausgestattet.

    Adresse: Sanitätsrat Dr. Jorns-Str. 3, 86554 Pöttmes, 08253 / 9989-0

    Ansprechpartner

    Wachleiter

    Mareen Vilbrandt
    Tel.: 08253/ 99 89 -0

  • Friedberg

    Personal:

    32 Hauptamtliche Mitarbeiter (Rettungssanitäter / Rettungsassistenten und Notfallsanitäter)

    8 Mitarbeiter im Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

    ca. 20 ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungsdienst (Rettungssanitäter / Rettungsassistenten und Notfallsanitäter)

    Die Rettungswachen Friedberg und Mering werden gemeinsam aus dem beschriebenen Personalpool bedient.

    Fahrzeuge - Einsatzbereitschaft:         

    1 Rettungswagen 24h
    1 Rettungswagen Mo-Do 18h und Wochenende 24h
    1 Notartzeinsatzfahrzeug 24h
    3 Krankentransportwagen Mo-Sa. 8h
    1 Rettungswagen UG-Rett (Hintergrunddienst)
    2 Rettungswagen-Ersatz  
    1 ELW für den ELRD Dienst
    1 LKW Logistik
    1 GW-SAN 25
    1 4-Tragen-KTW
    1 Wasserrettungszug
    1 ELW2 als Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung
    8 Behindertentransportwagen (BTW)

    Leitstellenbereich:

    Integrierte Leitselle Augsburg, diese wird durch die Berufsfeuerwehr Augsburg betrieben.

    Einsatzgebiet: ca. 10-15 Kilometer Einsatzradius um Friedberg. Bei Bedarf werden unsere Fahrzeuge landkreisübergreifend eingesetzt. Denn es gilt der Grundsatz: Es kommt immer das nächstgelegene Rettungsdienstfahrzeug zum Zuge. Aus diesem Grund sind die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes mit GPS Ortung ausgestattet.

    Adresse: Hans-Böller-Str. 4, 86316 Friedberg, 0821 / 26 0 76-17

    Ansprechpartner

    Wachleiter

    Thilo Fiedler
    Tel.: 0821/ 26 0 76 -20

  • Mering

    Personal:

    12 Hauptamtliche Mitarbeiter (Rettungssanitäter / Rettungsassistenten und Notfallsanitäter)

    ca. 5 ehrenamtliche Mitarbeiter im Rettungsdienst (Rettungssanitäter / Rettungsassistenten und Notfallsanitäter)

    Fahrzeuge - Einsatzbereitschaft:         

    1 Rettungswagen 24h
    1 Wasserrettungszug
    1 Komponente des Hochwasserrettungszuges (Tauchtrupp)

    Leitstellenbereich:

    Integrierte Leitselle Augsburg, diese wird durch die Berufsfeuerwehr Augsburg betrieben.

    Einsatzgebiet: ca. 10-15 Kilometer Einsatzradius um Mering. Bei Bedarf werden unsere Fahrzeuge landkreisübergreifend eingesetzt. Denn es gilt der Grundsatz: Es kommt immer das nächstgelegene Rettungsdienstfahrzeug zum Zuge. Aus diesem Grund sind die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes mit GPS Ortung ausgestattet.

    Adresse: Luitpoldstr. 24 C, 86453 Mering, 08233 / 78 12 11

    Ansprechpartner

    Wachleiter

    Andreas Schrall
    Tel.: 08233/ 78 12 11

Ärzte in Bereitschaft

Einen Arzt in Bereitschaft erreichen Sie unter der Telefon-Nummer 116 117.
Wozu ist dieser Bereitschafts-Dienst da?
Vielleicht werden Sie an einem Feier-Tag sehr krank.
Oder am Wochen-Ende.
Aber an diesem Tag hat Ihr Arzt seine Praxis nicht geöffnet.
Dann ist für Sie nur der Arzt in Bereitschaft da.
Ein anderer Name dafür ist:
Ärztlicher Not-Dienst.
Die Telefon-Nummer 116 117 wählen Sie ohne Vor-Wahl.
Sie geht von zu Hause oder vom Mobil-Telefon.

  • Krankenwagen
  • Rettungswagen (RTW)

    In der Notfallrettung werden überwiegend Rettungswagen eingesetzt die eine besondere Ausstattung haben. Sie dienen in erster Linie zur Versorgung von akut Erkrankten oder Verletzten Personen, zur Verlegung von überwachungspflichtigen Patienten in spezielle Krankenhäuser und werden in Ausnahmefällen auch im Krankentransport eingesetzt..

    Zur medizinischen Ausstattung unsere Fahrzeuge gehören Materialien zur einfachen Wundversorgung und Blutstillung bin hin zur Versorgung von polytraumatisierten Patienten und Patienten die anderweitig lebensbedrohlich erkrankt oder verletzt sind.

    Dazu gehören Geräte wie ein EKG inkl. Defibrillator, ein Beatmungsgerät, ein Absauggerät sowie eine Spritzenpumpe zur kontinuierlichen Medikamentengabe. Die Bedinung erfolgt durch unser geschultes Personal bestehend aus mindestens einem RettungsassistentIn/NotfallsanitäterIn und einem Rettungssanitäter als Fahrer obwohl das Bayerische Rettungsdienstgesetz nur eine geeignete Person als Fahrer vorsieht.

  • Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)

    Zur präklinischen Versorgung und Behandlung von Notfallpatienten die Notärztliche Hilfe benötigen dient das NEF als Zubringerfahrzeug für den Notarzt. Dieser hat eine spezielle Qualifikation in der Notfallmedizin und ist auf dem neuesten medizinischen Stand.

    Alarmiert wird das NEF bei bestimmten Einsatzmeldungen die in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Integrierten Leitstelle vordefiniert sind. Die Ausstattung unsere NEF`s besteht unter anderem aus speziellen Medikamenten(z.B. Antidote die als Gegengift bei Vergiftungen dienen) und Geräten (z.B ein hochwertiges Beatmungsgerät mit verschiedenen Einstellungen zur Beatmung) die für schwerst Erkrankte oder Verletzte dringend benötigt wird.

    Als Fahrer für das NEF wird mindestens die Qualifikation zum  RettungssanitäterIn benötigt.

    Durch die Mobilität mit einem eigenen Fahrzeug kann der Notarzt innerhalb kurzer Zeit zu jedem Einsatzort gebracht werden. Sollte der Notarzt an einem Einsatzort nicht mehr benötigt werden kann er umgehend zum nächsten Einsatz zugebracht werden.

  • Rettungsdiensthelfer/In (RDH)

    Rettungsdiensthelferinnen und Rettungsdiensthelfer werden als Fahrer von Kranken- und Rettungswagen eingesetzt.

    Die 320 Std. dauernde Ausbildung zum RDH besteht beim BRK aus 160 Std. Theorieausbildung mit theoretischer und praktischer Abschlussprüfung und 160 Std. Rettungswachenpraktikum.

  • Rettungssanitäter/In (RS)

    Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter werden im Krankentransport zur Betreuung des Patienten und auf Rettungs-, Notarztwagen sowie Notarzteinsatzfahrzeugen häufig als Fahrer eingesetzt.

    Die Rettungssanitäterausbildung definiert sich nach der BayRettSanV vom 23.04.2015 und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.  Sie regelt die Eignungsvoraussetzungen und die Ausbildung zum Rettungssanitäter.  Dabei handelt es sich um eine 520 Std. Mindestausbildung die in 160 Std. theoretische Ausbildung, 160 Std. Klinikpraktikum, 160 Std. Rettungswachenpraktikum sowie 40 Std. Abschluß- und Prüfungslehrgang untergliedert ist. Die gesamte Ausbildung muss nach drei Jahren abgeschlossen sein.

  • Rettungsassistent/In

    Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten werden auf Rettungswagen zur Versorgung und Betreuung von Notfallpatienten eingesetzt.

    Die Ausbildung qualifiziert Rettungsassistentin / Rettungsassistent auch zur selbstständigen Durchführung lebensrettender Maßnahmen, der Herstellung der Transportfähigkeit eines Patienten sowie zur Überwachung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transportes.

    Bis Ende 2013 war der Rettungsassistent die zuständige Fachkraft für Notfallpatienten.

    Das Rettungsassistenten-Gesetz ist in die Jahre gekommen. Es hält den Anforderungen eines modernen Rettungsdienstes nicht mehr stand. Das ist die übereinstimmende Beurteilung von Bund, Ländern und Verbänden. Die Novelle der Rettungsassistenten-Ausbildung und ein neues Berufsbild "Notfallsanitäter" waren die Folge. Deshalb wird der Rettungsassistent ab 01.01.2024 vom Notfallsanitäter abgelöst.

  • Notfallsanitäter/In

    Die Ausbildung wird mit dem 1. Januar 2014 durch ein neues Gesetz, das Notfallsanitätergesetz (NotsanG) geregelt. Diese Ausbildung ist mit einer dreijährigen Ausbildung an andere Berufe im Gesundheitswesen angeglichen worden und zählt nun als vollwertiger Lehrberuf.

    Der Notfallsanitäter wird künftig die höchste nichtärztliche Qualifikation des Rettungsdienstpersonals darstellen. Im Rahmen der Notfallrettung ist der Notfallsanitäter also maßgeblich verantwortlich für die präklinische Versorgung einer verletzten oder erkrankten Person. Der Notfallsanitäter soll dabei insbesondere folgende Aufgaben eigenverantwortlich ausführen:

    • Beurteilen des Gesundheitszustandes von erkrankten und verletzten Personen, insbesondere Erkennen einer vitalen Bedrohung, Entscheidung über die Notwendigkeit, eine Notärztin oder einen Notarzt, weiteres Personal, weitere Rettungsmittel oder sonstige ärztliche Hilfe nachzufordern, sowie Umsetzten der erforderlichen Maßnahmen.
    • Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind.
    • Herstellen und Sichern der Transportfähigkeit der Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz.

     

    Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung zum Notfallsanitäter sind ein mittlerer Schulabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Berufsausbildung oder eine nach einem Hauptschulabschluss bzw. einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und die "gesundheitliche Eignung" zur Ausübung des Berufs.

    Nähere Informationen erhalten Sie an unserer Berufsfachschule.

Fragen rund um den Rettungsdienst

  • Wie lange braucht unser Rettungsdienst im Notfall ?

    Sofern die Rettungsdienstfahrzeuge auf der Wache stehen, erreicht der Rettungsdienst fast alle Stellen in unserem Landkreis in weniger als 15 Minuten. Nach Kissing zum Beispiel brauchen wir nur ca. 5-8 Minuten. Obwohl im Landkreis insgesamt 5 Fahrzeuge rund um die Uhr besetzt sind, kann es aber auch einmal vorkommen, dass die für Ihr Gebiet zuständige Mannschaft bereits im Einsatz ist. Unter Umständen kommt dann nicht der reguläre Rettungsdienst, sondern der „Hintergrunddienst“ oder die „SEG“ zu Ihrem Notfall. Weitere Faktoren, die unsere Anfahrtsdauer verlängern, sind schwierige Licht- und Straßenverhältnisse (zum Beispiel Glatteis), durch die unsere Fahrer gezwungen sind, langsamer zu fahren. Außerdem wird auch die Zeitspanne häuft unterschätzt, die vergeht, bis der Notruf eines Betroffenen komplett abgesetzt ist.

  • Weshalb erfolgt die Alarmierung im Notfall immer über die Integrierte Leitstelle?

    Das direkte Anrufen einer Rettungswache ist im Notfall nicht möglich. Unter Umständen ist die Rettungsdienstmannschaft nur wenige Minuten von der Wache, die Sie anrufen möchten entfernt. Zum Beispiel auf der Rückfahrt, oder gar in der Nähe ihres Notfallortes – in all diesen Fällen erreichen Sie unser Personal auf der Wache nicht. Die ständig besetzte Rettungsleitstelle hält jedoch zu all diesen Fahrzeugen Funkkontakt, und kann sie auch von unterwegs aus jederzeit zu Ihnen schicken.

  • Auf einer Hauptverkehrsstraße fährt ein Rettungswagen mit Blaulicht – allerdings langsamer als der übrige Verkehr. Ab und zu hält der Fahrer fast an. Besonders eilig scheint dieser Transport nicht zu sein. Was steck dahinter?

    Bei einigen Krankheiten gerät der Fahrer eines Rettungsdienstfahrzeuges in die Zwickmühle: die Verletzungen des Patienten erfordern den schnellstmöglichen Transport, auf der anderen Seite sind es aber gerade diese Verletzungen, die ihn dazu zwingen, beim Fahren schon die kleinsten Erschütterungen zu vermeiden. Gerade die großen Rettungswägen sind jedoch sehr erschütterungsempfindlich. Aus diesem Grund verhält sich der Fahrer eines Rettungsdienstfahrzeuges manchmal nicht so, wie es für einen Unbeteiligten logisch erscheint. Wir bitten Sie aber, sich gerade in diesen Fällen besonders rücksichtsvoll zu verhalten. Es ist kein Kunststück, einen Rettungswagen unvernünftig zu überholen. Wichtiger ist es aber, auch in diesen Fällen keine zusätzliche Behinderung für den Transport zu schaffen.

  • Weshalb werden Blaulichtfahrten gelegentlich abgebrochen?

    In einigen Fällen kann es vorkommen, dass ein Rettungsdienstfahrzeug per Funk auf der Anfahrt durch die Rettungsleitstelle abbestellt wird. Dies kann zwei Gründe haben: ein Arzt oder ein anderer Helfer sind vorab bereit am Notfallort eingetroffen und haben festgestellt, dass es sich um eine Fehlmeldung oder um einen nicht akuten Notfall handelt. In diesem Fall wird die Fahrt nicht mit Blaulicht fortgeführt. Eine andre Möglichkeit ist, dass sich in der Zwischenzeit ein nähergelegenes anderes Fahrzeug per Funk von einem vorhergehenden Einsatz wieder „frei“ meldet, so dass der Notfalltransport für das ursprünglich, vorgesehen Fahrzeug entfällt.

  • Wann darf der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges das Blaulicht benutzen?

    Das Gesetz schreibt vor: Blaulicht und Martinshorn dürfen nur benutzt werden, wenn von einer akuten Lebensgefahr oder einer schweren gesundheitlichen Schädigung für den Patienten ausgegangen werden muss. Blaulichtfahrten ohne Grund im öffentlichen Straßenverkehr gibt es bei uns nicht. Denn jeder unserer Fahrer weiß: Das Fahren mit Blaulicht im öffentlichen Straßenverkehr ist ein hohes Risiko, wer sich nicht daran hält, würde sofort vom Dienst suspendiert.

  • Weshalb dauert es oft so lange, bis der Verletzte oder schwer Erkrankte abtransportiert wird?

    Vor 15 oder 20 Jahren ging man noch davon aus, dass es das Beste sei, einen Patienten möglichst schnell zur Klinik zu bringen. Viele Patienten sind damals noch auf der Fahrt in eine Klinik gestorben. Das hat zu einem grundlegenden Umdenken in der Notfallmedizin geführt: Der heutige Rettungs- und Notarztdienst sieht seine Aufgabe darin, schnellstmöglich einen kleinen Teil der klinischen Leistungen am Patienten zu erbringen. Absolut lebensnotwenige medizinische Maßnahmen müssen vor Ort getroffen werden – und erst, wenn der Patient transportfähig ist, wird er so schnell wie möglich in die Klinik gebracht, um weitergehende Maßnahmen einzuleiten.

  • Was heißt UG Rett, Hintergrunddienst und was ist die SEG?

    Der reguläre Rettungsdienst, der von den Zweckverbänden finanziell getragen wird, ist in der Lage, das durchschnittliche Aufkommen an Notfall- und Krankentransporten gut zu versorgen. Doch leider kann es in der Praxis auch vorkommen, dass mehrere Notfälle zur gleichen Zeit passieren. Gerade in der Nacht können Engpässe entstehen, die zu einer Verlängerung der Hilfsfristen führen. Diese Verlängerung halten wir vom BRK in einigen Fällen für menschlich untragbar. Daher haben wir den „Hintergrunddienst“ und die „Schnelleinsatzgruppe“ (SEG) geschaffen. Beide Dienste können in verschiedenen Stufen von der Rettungsleitstelle nachalarmiert werden. Für beide Fälle stehen uns ausschließlich ehrenamtliche Kräfte zur Verfügung. Sie werden mit einem Funkwecker zu Hause alarmiert und fahren innerhalb kürzester Zeit zu Ihrer Rettungswache, um dort zusätzliche Einsatzfahrzeuge zu besetzen. Die freiwillige, ehrenamtliche Leistung ist für diese Aufgaben zwingend erforderlich, da das BRK weder für die zusätzlich benötigten Arbeitskräfte, noch für die zusätzlich eingesetzten Rettungsmittel, öffentliche Mittel erhält. „Schnelleinsatzgruppe“ und „Hintergrunddienst“ sind Leistungen, die sich aus unserer Tradition des Helfens ergeben – wir fühlen uns auch dort verantwortlich, wo die finanzielle Frage offen ist:

  • Weshalb kann es bei einem normalen, vorher rechtzeitig angemeldeten Krankentransport passieren, dass sich das Eintreffen des BRK verzögert?

    In jedem Fall wird die Rettungsleitstelle das von Ihnen bestellte Team rechtzeitig zu Ihnen schicken. Zu Verzögerungen von wenigen Minuten kann es immer kommen: eines unserer Krankentransportfahrzeuge steckt im Stau oder konnte einen vorausgegangen Krankentransport nicht pünktlich abschließen – zum Beispiel weil medizinische Untersuchungen eines vorhergehenden Patienten nicht rechtzeitig abgeschlossen werde konnten, oder weil die Erkrankung eines anderen Patienten eine besonders schonende Fahrweise erforderte. Handelt es sich um eine längere Wartezeit, dann ist es praktisch immer deshalb, weil akute Notfälle das Anrücken des für Sie bestimmten Teams verhindert haben. Auch wenn das Fahrzeug bereit von der Wache oder einer Klinik aus auf dem Weg zu Ihrer Wohnung ist, gleichzeitig aber in Ihrer Nachbargemeinde z.B. ein schwerer Verkehrsunfall mit einem Fußgänger gemeldet wird, dann gibt es keine Diskussion: der bereits begonnen Krankentransport muss unverzüglich abgebrochen werden, um dem Notfallpatienten sofortige Hilfe zu leisten.

  • Wie schnell darf der Fahrer eines Rettungsdienstfahrzeuges überhaupt fahren?

    So schnell wie nötig, aber vorsichtig, dass kein weiterer Unfall passiert. So einfach diese Antwort auch klingt, so viel Verantwortungsbewusstsein und Konzentration erfordert sie auf der anderen Seite. Gerade in Zeiten zunehmender Verkehrsdichte ist es ein Risiko, mit Blaulicht und erhöhtem Tempo zu fahren. Ein weiterer Gefahrenpunk ist dabei sicherlich auch die zunehmende Rücksichtslosigkeit mancher anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber unsern Einsatzfahrzeugen. Die gesetzliche Regelung erlaubt es den Fahrern im Rettungsdienst, von allen geltenden Vorschriften abzuweichen – unter Berücksichtigung entsprechender Gefahren. Im Zweifelsfall gilt deshalb immer: „Sicherheit vor Schnelligkeit“. Denn ein Einsatzfahrzeug, das nicht ankommt, nützt keinem mehr.

  • Welche Notfallnummer ist im Ernstfall die richtige?

    Für alle Einsätze, in denen es primär um die Versorgung eines oder mehrerer Verletzten geht, ist die 112 richtig, für die Polizei gilt die Notrufnummer 110.

  • Oft kommen zu einem Verletzten zwei Fahrzeuge, ein PKW und ein großer Rettungswagen. Weshalb?

    Rettungs- und Notarztdienst im Landkreis Aichach-Friedberg besteht grundsätzlich aus zwei Fahrzeugen: dem Rettungswagen mit zwei Sanitätern, dem Notarztzubringer mit einem Sanitäter und dem Arzt. Dieses System hat gerade in ländlichen Gebieten Vorteile: das wendigere und schnellere Notarztfahrzeug ist in der Lage einen größeren Bereich abzudecken. Und sobald ein Patient soweit versorgt ist, dass er aus dem lebensbedrohlichen Zustand heraus ist, kann der Notarzt gegebenenfalls zu einem weiteren Einsatz mit einem anderen Rettungswagen abgezogen werden – der Rettungswagen bleibt vor Ort und kann den Transport des Patienten durchführen. Dieses sogenannte Rendevouzsystem ist Teil des BRK-Konzeptes einer flächendeckenden Notfallversorgung – rund um die Uhr!

  • Vor einer Wohnung halten zwei Fahrzeuge, die mit Blaulicht angefahren sind. Erst nach über einer Stunde verlassen Sie diesen Ort wieder in aller „Seelenruhe“ – ohne Patient. Was steckt dahinter?

    In einigen Fällen kann es sein, dass eine Erkrankung zu einer Lebensbedrohung führt, eine ambulante Versorgung und kurzzeitige Überwachung jedoch genügt, um den Patienten ausreichen zu stabilisieren. Ein typisches Beispiel dafür wäre ein akuter Unterzucker (Hypoglykämie). Es liegt im Verantwortungsbereich des behandelten Notarztes, von einem Klinikbesuch abzusehen. Daneben kann es auch vorkommen, dass ein Patient trotz einer medizinischen Notwenigkeit seine Mitfahrt verweigert, oder im schlimmsten Fall, dass auch intensive medizinische Hilfe zu spät kommt. In all diesen Fällen halten sich Rettungsdienst und Notarzt unter Umständen auch längere Zeit beim Patienten auf, ohne ihn dann zu transportieren.

  • In einer Nachbarwohnung in unserem Haus ist das BRK angerückt. Die Sanitäter weisen alle Fragen zum Geschehen ab. Weshalb?

    Auch Sie haben als Patient viele Rechte, die gesetzlich geregelt sind. Dazu gehört vor allem auch die Schweigepflicht des Notarztes und das Rettungsdienstpersonals. Sie sind eine unabdingbare Voraussetzung für den Aufbau des Vertrauensverhältnisses zu unserem Personal, das oft auch auf die ehrliche Mitarbeit des Patienten angewiesen ist. Aus diesem Grund ist die Verletzung der Schweigepflicht ein Straftatbestand. Deshalb dürfen und werden wir unter keinen Umständen Informationen über unseren Patienten an Dritte weitergeben. Dafür bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

  • Ein Verwandter von uns ist im Ausland verunglückt. Wie können wir ihm schnellstens Hilfe zukommen lassen?

    Wenn Sie Probleme haben, die über den Rettungsdienstalltag in unserm Bereich hinausgehen( z. B. Auslandsrückholfahrten, Fahrten von oder zur Kur, Verlegungen in ein weit entferntes Altenheim auch im Ausland, usw.) dann wenden Sie sich bitte an unseren Leiter im Rettungsdienst, Herrn Thomas Winter, den Sie unter der Woche unter der folgenden Telefonnummer (0821) 26076-76 direkt erreichen.